Instandhaltungsprogramme (IHP)

Bei einer Genehmigung eines IHPs durch eine CAMO ist die CAMO für den Inhalt des IHPs verantwortlich. Das wichtigste Bestandteil eines IHPs ist die Möglichkeit von Abweichungen bestimmter Herstellervorgaben. Der Halter hat zum Beispiel die Möglichkeit die zulässige Laufzeit (TBO) von Schlauchleitungen zu ignorieren. Auch wenn der Hersteller der Schlauchleitungen eine Laufzeit von zum Beispiel 6 Jahren vorschreibt, kann der Halter diese Laufzeit auf 10 Jahre erhöhen oder sogar komplett aussetzen. Selbstverständlich kann die CAMO dies auch, nur mit dem großen Unterschied, dass die CAMO dann verantwortlich ist und nicht der Halter. Sollten also die Schlauchleitungen nach den 6 Jahren versagen und dadurch ein Unfall entstehen, so wird sowohl der Staatsanwalt als auch die Versicherung denjenigen zur Verantwortung ziehen der das Instandhaltungsprogramm genehmigt hat.

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle, beauftragen Sie die CAMO Antwerpen mit der Genehmigung des Instandhaltungsprogramms. Wir haben über 750 IHPs genehmigt. Wir wissen wie das geht und welche Konsequenzen ein über das Ziel hinaus schießende IHP haben kann.

 

Service

Die CAMO Antwerpen betreut über 1000 Luftfahrzeuge.

Für Versicherungsbestätigung arbeiten wir mit www.flugzeugversicherung.aero zusammen. Über die Verkehrszulassung / Umschreibung / Adresseänderung und Genehmigung von Luftfunkstellen, kümmern wir uns um alle behördlichen Auflagen.

Bei uns heißt allerdings Betreuung nicht nur die Prüfung Ihres Luftfahrzeugs und das Ausstellen eines ARC, sondern Betreuung heißt für uns auch dem Kunden bei Behördenangelegenheiten behilflich zu sein. Die Verkehrszulassung eines Luftfahrzeugs beim Luftfahrt Bundesamt ist für uns Alltag. Ebenfalls ist die Umschreibung bei einem Halterwechsel oder einer Adressänderung Routine.

Sprechen Sie uns an. In der Regel machen wir diese Serviceleistung kostenlos.
Auch die Änderung der Genehmigung der Luftfunkstelle, die sich für viele ab dem 01.01.2018 nicht vermeiden lassen wird, regeln wir für Sie.

 

Überwachte / nicht überwachte Umgebung

NÜ: Der Halter ist in vollem Umfang für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwortlich. Die entsprechende Lufttücjhtigkeitsprüfung muss jedes Jahr gemacht werden.

ÜU: Der Halter schließt eine Vereinbarung der einer CAMO. Die CAMO ist anschließend verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit

Der wesentliche Unterschied zur nicht überwachten Umgebung ist der, dass die physikalische Prüfung nur alle drei Jahre durchgeführt werden muss.

Die Bescheinigung der Lufttüchtigkeit, das sogenannte Airworthines Review Certificate (ARC) kann von der CAMO zweimal nach Aktenlage verlängert werden. Natürlich müssen weiterhin alle Wartungsarbeiten und auch die Jahreswartung durchgeführt werden aber dies geschieht grundsätzlich erst nach Aufforderung durch die CAMO.

Wir empfehlen ausschließlich die überwachte Umgebung.